Sozialrecht

Im Sozialrecht ist in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Werner für Sie da.

Mit Einführung der Hartz 4-Gesetze hat sich die Lebenssituation von Menschen, welche auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, erheblich verschlechtert.

Sozialleistungen zu erhalten ist ein Grundrecht. Das Jobcenter hilft aber hierbei nicht mit, sondern macht den Bezug von Sozialleistungen unnötig schwer.

Verschwundene Unterlagen, schlechte Eingliederungsvereinbarungen, ungerechtfertigte Sanktionen, abgelehnte Anträge und Leistungen, zu geringe Mietzahlungen, Schikane durch häufige Einladungen, falsche Annahme einer Bedarfsgemeinschaft, unpassende Job-Angebote, falsche endgültige Festsetzungen, Rückforderungen und sinnlose Maßnahmen sind leider keine Ausnahme.

Wir helfen Ihnen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Möglichkeiten hierfür sind: Widerspruch, Überprüfungsantrag, Klage und einstweiliger Rechtsschutz.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen kostenfrei. Bei Bewilligung von Beratungshilfe (Beratungsschein) oder Prozesskostenhilfe entstehen allenfalls Kosten in Höhe von 15 € für die anwaltliche Vertretung.

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen zu: Arbeitslosengeld 2 (SGB II), Sozialleistungen für Asylsuchende (AsylbLG) und Sozialhilfe (SGB XII).

Auch strafrechtliche Probleme sind für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen leider nicht ausgeschlossen, beispielsweise bei verloren gegangenen Unterlagen oder angeblich nicht gemachten Angaben. In solchen Fällen erstattet das Jobcenter Anzeige wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in solchen Fällen kaum und verlässt sich auf die belastenden Angaben des Jobcenters. Ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift sind die Folge. Auch in solchen Fällen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.